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Beratung für Berater

Im relativ schnelllebigen Umfeld des Steuerrechts ist es kaum noch möglich, dass ein Berater hinreichende Rechtssicherheit in jedweder Fragestellung seines Kanzleialltags vorweisen kann: Von daher biete ich an, im Rahmen meiner umfangreichen Erfahrung eine Zweitmeinung bereitzustellen, ein Gutachten zu einer rechtlichen Zweifelsfrage auszuarbeiten oder auch die Erfolgsaussichten eines angestrebten Prozesses zu beurteilen. Auf Grund meiner bisherigen Tätigkeit sowohl im Bereich der reinen Beratung als auch außerhalb in der Finanzindustrie können hier beispielsweise folgende Schwerpunkte aufgezählt werden:

  • Komplexe internationale Umsatzsteuerthemen (auch im Bereich Financial Services)
  • Steuerliche Aspekte der Personengesellschaften
  • Ausgewählte ertragsteuerliche Probleme bei Körperschaften wie
    • Schachtelbeteiligungen
    • Verlustvorträge (§ 10 d EStG, § 10 GewStG, §§ 8c, d KStG)
    • Konzernsteuerrecht (Organschaft)
  • ausgewählte Einzelfragen zu bilanzsteuerlichen Themengebiete
  • 
steuerliche Fragen bei der Strukturierung von großen Vermögen


Weitere Leistungen:

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